Skip to main content

Satzung des BDT

Der BDT wurde am 05. Januar 1991 gegründet und führt den Namen „Berufsverband Deutscher Tanzlehrer (BDT) e.V.“. Er ist ein Zusammenschluß freier und unabhängiger Tanzlehrer/innen.

Die Satzung in der aktuellen Fassung beschreibt Zweck, Aufgaben und weitere wichtige Vereinsabläufe bzw. Regelungen. Die ordentliche Mitgliedschaft kann von allen Deviseninländern erworben werden. Voraussetzung ist der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung durch die BDT-Tanzlehrerprüfung.

Aktuell gültige Satzung des BDT als PDF

Tanzlehrer bzw. Tanzlehrerinnen, die eine bestandene Prüfung einer anderen Berufsorganisation für Tanzlehrer besitzen, können entsprechend anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet das Präsidium.

Zurück zur Übersicht